Siedlergemeinschaft Hämelerwald
Mitglied im Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V.
vormals Deutscher Siedlerbund Niedersachsen e.V.
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13.10.2022

Verjährung

bei Überschreiten von Grenzabständen von Bäumen und Sträuchern tritt ein, wenn nicht spätestens im fünften Kalenderjahr, nachdem die Bäume und Sträucher über die gesetzlich zulässige Wuchshöhe hinausgewachsen sind, Klage auf Zurückschneiden erhoben wurde.

 

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