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Rücksichtnahme sollte das Verhalten der Grundstücksnachbarn
untereinander prägen. Zwar enthalten das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Niedersächsische Nachbarrechtgesetz
(Nds. NachbRG)
als auch die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) viele Regelungen, jedoch sind nicht alle Rechtsfragen des Nachbarrechts umfassend geregelt. Bei derartigen Gesetzeslücken wird von den Gerichten auf das Rechtsinstitut des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses zurückgegriffen, welches durch den Grundsatz von Treu und Glauben und dem Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme geprägt ist.
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