Siedlergemeinschaft Hämelerwald
Mitglied im Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V.
vormals Deutscher Siedlerbund Niedersachsen e.V.
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13.10.2022

Mauer

und eine sonstige bauliche Anlage entlang der Grundstücksgrenze ist so einzurichten, daß das Traufwasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft oder auf andere Weise dorthin gelangt. Dies gilt auch für Mauern entlang öffentlicher Straßen. Entsprechende Vorkehrungen sind für normale Niederschlagsmengen, nicht jedoch gegen ungewöhnlich starke Regenfälle zu treffen (§ 45 Nds.NachbRG).

 

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