Siedlergemeinschaft Hämelerwald
Mitglied im Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V.
vormals Deutscher Siedlerbund Niedersachsen e.V.
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13.10.2022

Einfriedung

von bebauten Grundstücken kann nach dem Grundsatz der Rechtseinfriedung verlangt werden. Danach ist, wenn dies vom Nachbarn verlangt wird, stets die Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden. Rechtes Nachbargrundstück ist dasjenige, das von der Straße aus betrachtet rechts liegt. Stehen auf der Grundstücksgrenze Gebäude, so besteht keine Einfriedungspflicht.
Grundstücksgrenzen, die nicht nach dem Rechtseinfriedungsgebot einzufrieden sind, sind gemeinsam einzufrieden.

 

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