Siedlergemeinschaft Hämelerwald
Mitglied im Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V.
vormals Deutscher Siedlerbund Niedersachsen e.V.
Verband für Eigenheim und Garten

Home
Aktuelles
Wir über uns
Termine
Mitglied  
 werden
Leistungen
Nachbarrecht
Der Vorstand
Links
Impressum

13.10.2022

Clausula rebus sic stantibus

Haben die Grundstücksnachbarn eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Einfriedung zwischen beiden Grundstücken getroffen und kommt es später zu Beeinträchtigungen bzw. Störungen, so besagt dieser Rechtssatz, daß der ”gestörte”  Nachbar im Zweifel nach § 29 Nds. NachbRG eine Verbesserung der Einfriedung verlangen kann, um die Störung abzuwehren. In diesem Fall kann der Sinn der Vereinbarung sein, nur so lange zu gelten, wie keine bei Abschluß der Vereinbarung unvorhergesehene unzumutbare Beeinträchtigungen erfolgen.

 

Zurück

Zurück