Siedlergemeinschaft Hämelerwald
Mitglied im Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V.
vormals Deutscher Siedlerbund Niedersachsen e.V.
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13.10.2022

Bienen

werden,wenn, sie auf ein fremdes Grundstück einfliegen, als eine Art von Immissionen gewertet. Der Eigentümer des angeflogenen Grundstücks kann sich allerdings nur dann gegen das Einfliegen wehren, wenn dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung seines Grundstücks führt und die Bienenhaltung auf dem Nachbargrundstück das ortsübliche Maß übersteigt. Hat der Nachbar eine Bienenallergie, so kann die Unterlassung der Bienenhaltung verlangt werden.

 

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