Siedlergemeinschaft Hämelerwald
Mitglied im Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V.
vormals Deutscher Siedlerbund Niedersachsen e.V.
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13.10.2022

Ästhetische Beeinträchtigungen,

die sich durch den ungepflegten oder verunkrauteten Zustand eines Grundstücks für den Nachbarn ergeben können, lösen grundsätzlich keinen Anspruch auf Beseitigung aus. Es wird davon ausgegangen, daß derartige Einwirkungen nicht abgewehrt werden können, weil sie weder eine Eigentumsbeeinträchtigung darstellen, noch den Nachbarn im Besitz seines Grundstücks stören.

 

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