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Chance für das selbstgenutzte Wohneigentum Der Verband
Wohneigentum versteht sich als Vertretung der Kleinsiedler und Eigenheimer, da das selbstgenutzte Wohneigentum, das Haus mit Garten, als ein Rechtsgut besonderer Art verstanden werden muß. Er tritt für die Förderung des
Familienheimes ein, da hierdurch echtes, wertbeständiges Vermögen in Arbeitnehmerhand geschaffen wird. |
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